InhaltGeschäftsverteilungsplanDer vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan (125 KB) unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums. Nähere Auskünfte darüber, wer im übrigen für die Bearbeitung der Sie betreffenden Angelegenheit zuständig ist, können Ihnen die Mitarbeiter/innen der jeweiligen Abteilungen erteilen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Abteilungen des Amtsgerichts Oberhausen/Rheinland. |
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