Dem Amtsgericht Oberhausen ist bekannt geworden, dass betrügerische Nachrichten, welche die Zwangsversteigerungen betreffen, per E-Mail versandt wurden, die angeblich vom Amtsgericht Düsseldorf stammen soll. Da auch die hiesigen Zwangsversteigerungsverfahren betroffen sein könnten, erfolgt die Bekanntgabe.

Mit den E-Mails wird vorgetäuscht, dass die Präsidentin des Amtsgerichts Düsseldorf den Empfängern über das ZVG Portal die Möglichkeit anbietet, „bereits vor dem eigentlichen Zwangsvollstreckungstermin einen Zuschlag in Höhe von 50 % auf den Verkehrswert der Immobilien (zu) erhalten“ und sich damit die Versteigerungsobjekte zu einem deutlich günstigeren Preis zu sichern. Den E-Mails war jeweils derselbe Katalog über die mutmaßlichen Zwangsversteigerungsobjekte beigefügt. Die E-Mails erwecken durch die E-Mail-Adresse zvg@it-nrw.net den Anschein, dass sie von bzw. über IT.NRW versandt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass seitens des Amtsgerichts grundsätzlich nicht förmlich per E-Mail kommuniziert wird.

Bitte prüfen Sie beim Erhalt derartiger Nachrichten, ob es sich wirklich um ein offizielles Schreiben eines Amtsgerichts bzw. der als Versender benannten Stelle handelt. In Zweifelsfällen vergewissern Sie sich über die Echtheit des Schreibens durch eine Rückfrage bei der Behörde, die angeblich die Mitteilung versandt hat.