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Bei dem Amtsgericht Oberhausen können seit dem 01.12.2016 in einigen Bereichen im Rahmen eines Pilotprojekts (ERV-PUR) elektronische Dokumente eingereicht werden. Betroffen sind zunächst alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen). Dazu gehören auch Zivilprozesssachen, die kraft Zuweisung beim Amtsgericht Oberhausen zu führen sind. Grundbuchsachen sind vom Geltungsbereich ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten vom 10.10.2016 in Verbindung mit der Änderungsverordnung vom 10.11.2016 (Internetlinks unten auf dieser Seite).

Am 1. Januar 2018 sind gesetzliche Regelungen für die elektronische Kommunikation mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten im allgemeinen in Kraft getreten, die unter anderem die Nutzung der EGVP-Infrastruktur zum Gegenstand haben und in nachfolgenden Gesetzen geregelt sind. Der Übermittlungsweg per E-Mail ist aber weiterhin nicht eröffnet.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für das Pilotprojekt ERV-PUR sind die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2016 und die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten vom 10.11.2016.